Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autohaus Kurz GmbH

für den Verkauf von Kraftfahrzeugen

I. Vertragsabschluß/Vorbehalt der Selbstbelieferung

1. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.

2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.

3. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist.. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

4. Die Übertragung des Kaufvertrages sowie die Abtretung einzelner Rechte daraus bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

II. Preise und Überführungskosten

1. Es gelten die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung auf unseren Produktseiten angegebenen Preise. Diese stellen die Endpreise dar, die die Mehrwertsteuer, die Kosten für die Überführung zu einem inländischen Lagerplatz des Verkäufers und die Zulassungsunterlagen enthalten.

2. Soll das Fahrzeug auf Wunsch des Kunden von seinem inländischen Lagerplatz an einen anderen Ort verbracht werden, ist dies als Nebenleistung nicht im Endpreis enthalten.

3. Die Endpreise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.

4. Etwaige Änderungen des Mehrwertsteuersatzes im Zeitraum zwischen dem Zustandekommen des Kaufvertrages und dem Liefertermin gehen zu Lasten und Zugunsten des Käufers.

 

III. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Der Kaufpreis und Preise für etwa vereinbarte, im Endpreis nicht enthaltene Nebenleistungen sind bei Übernahme des Fahrzeugs und Übergabe oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Anzahlungen zu verlangen und werden Ihnen dies gegebenenfalls vor dem Zustandekommen des Kaufvertrages mitteilen. In diesem Fall sind Sie an Ihre Bestellung nur gebunden, wenn Sie sich mit der Leistung Anzahlung einverstanden erklären.

3. Sie können bei uns in bar oder mittels eines Schecks der Landeszentralbank (LZB-Scheck) bezahlen. Zahlungsanweisungen, sonstige Schecks und Wechsel werden von uns nur nach Vereinbarung im Einzelfall und nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Einziehungs- und Diskontspesen gehen dann zu Ihren Lasten.

4. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

5. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben vom Rücktritt unberührt. Hinsichtlich der Schadenshöhe gilt Abschnitt V Ziff. 3.

6. Schließt der Käufer den Vertrag zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, kann der Verkäufer im Verzugsfalle Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Handelt der Käufer beim Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer zur Lieferung auffordern. Bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage. Der Verkäufer gerät in Verzug, wenn er das Fahrzeug nicht binnen 1 Woche nach Zugang der Aufforderung zur Abholung bereit stellt.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem. Ziff. 2 Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit bei Neuwagen auf höchstens 25 %, bei Gebrauchtwagen auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 2 Satz 4 und Ziff. 3 dieses Abschnitts.

5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in Ziff. 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

 

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Er hat während dieser Zeit das Recht, den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen.

2. Kommt der Käufer mit der Abnahme des Fahrzeugs in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, für die Verwahrung des Fahrzeugs einen Schadensersatz in Höhe von 15,00 Euro täglich zu berechnen (Standgeld). Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

3. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser bei Neuwagen 10%, bei Gebrauchtwagen 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II. (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegen­stand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

 

VII. Sachmangel

1. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

2. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten und nicht Gegenstand einer Garantie, es sei denn, dies wird ausdrücklich angegeben. Die Angaben sind ein Maßstab für die Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist. Aus Beispielfotos, die im Internet eingestellt sind, kann der Käufer kein Recht bezüglich bestimmter Ausstattungsvarianten ableiten. Maßgeblich ist die Beschreibung.

3. Importierte Kraftfahrzeuge können Unterschiede zu den in den deutschen Vertriebsnetzen der Hersteller vertriebenen Kraftfahrzeugen und Motorvarianten aufweisen. Solche Unterschiede begründen ebenso wenig wie Modelländerungen im Zeitraum zwischen dem Verkauf und Bereitstellung keine Gewährleistungsansprüche. Kundendiensthefte sind nicht in deutscher Sprache. Das gekaufte Fahrzeug kann über Tages- und Erstzulassungen verfügen und einen Kilometerstand von bis zu 1.000 km aufweisen.

4. Schließt der Käufer den Vertrag zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche wegen Sachmängel bei Neuwagen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, bei Gebrauchtfahrzeugen binnen eines Jahres ab Ablieferung.

Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verjähren Ansprüche wegen Sachmängel bei Neufahrzeugen binnen eines Jahres; bei Gebrauchtfahrzeugen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

5. Nimmt der Käufer den Verkäufer wegen eines Mangels in Anspruch, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die sich wegen des Mangels ergebenden Ansprüche der Herstellergarantie an den Verkäufer abzutreten, ihm vorhandene Garantieunterlagen zur Verfügung zu stellen und alle Erklärungen abzugeben, die zur Geltendmachung der Herstellergarantie durch den Verkäufer erforderlich sind. Der Käufer ist verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten für das Fahrzeug nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers bei einem vom Hersteller autorisierten Reparatur- oder Wartungsbetrieb durchführen zu lassen.

6. Die Herstellergewährleistung beginnt bei der Auslieferung des Fahrzeuges vom Vertragshändler oder Vertragsimporteur des Herstellers und ist bei der Übergabe durch die Autohaus Kurz GmbH bereits angelaufen.

7. Die vorstehenden Regelungen dieses Abschnitts VII. gelten nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VIII.

8. § 377 HGB bleibt unberührt.

 

VIII. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er wie folgt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängel geltend gemacht, gilt folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

IX. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich der Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

3. Bei allen Verträgen findet deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung.

 

X. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246§2 in Verbindung mit §1 Absatz 1 und EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache . Der Widerruf ist zu richten an:

Autohaus Kurz GmbH

Hallersstr. 48

73494 Rosenberg

Tel.07967505

Fax.07967444

mail@kurz-rosenberg.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insbesondere Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Lagengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht versandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Besondere HinweiseWenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolge des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzierungsinstrumenten (z.B von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Drittem zum Gegenstand hat.

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Stand 10.03.2014